Wildschaden anmelden
Der Anspruch auf Ersatz von Wildschäden muss durch die geschädigte Person innerhalb einer Woche, nachdem sie von dem Schaden Kenntnis erhalten hat, bei der Gemeinde angemeldet werden.
Die Anmeldung soll die als ersatzpflichtig in Anspruch genommene Person bezeichnen und den geltend gemachten Schaden beziffern.
Die Stadtverwaltung bescheinigt daraufhin der geschädigten Person die Anmeldung des Wildschadens und gibt diese unverzüglich der als ersatzpflichtig in Anspruch genommenen Person bekannt.
Die geschädigten Personen und Jagdpächter sind in der Pflicht, im Dialog miteinander eine Einigung herbeizuführen. Die Regelung des § 57 Abs. 3 JWMG hat das Ziel, die Eigenverantwortung der Beteiligten zu stärken und die gütliche Einigung in den Vordergrund zu stellen.
Die Anmeldung soll die als ersatzpflichtig in Anspruch genommene Person bezeichnen und den geltend gemachten Schaden beziffern.
Die Stadtverwaltung bescheinigt daraufhin der geschädigten Person die Anmeldung des Wildschadens und gibt diese unverzüglich der als ersatzpflichtig in Anspruch genommenen Person bekannt.
Die geschädigten Personen und Jagdpächter sind in der Pflicht, im Dialog miteinander eine Einigung herbeizuführen. Die Regelung des § 57 Abs. 3 JWMG hat das Ziel, die Eigenverantwortung der Beteiligten zu stärken und die gütliche Einigung in den Vordergrund zu stellen.
1. Bitte drucken Sie das Formular „Wildschäden anmelden“ aus.
2. Bitte füllen Sie das Formular entsprechend aus und unterschreiben Sie das Formular.
3. Formular versenden an:
Stadtverwaltung Bad Mergentheim
Iris Ries
2. Bitte füllen Sie das Formular entsprechend aus und unterschreiben Sie das Formular.
3. Formular versenden an:
Stadtverwaltung Bad Mergentheim
Iris Ries
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Telefon: +49 (0) 7931/ 57-2007
Fax: +49 (0) 7931/ 57-2900
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