Plakatierung

In letzter Zeit wurde das Stadtbild zunehmend dadurch gestört, dass intensiv Plakate aufgestellt und aufgehängt wurden. Teilweise wurden durch derartige Plakate die Sichtverhältnisse für den Autofahrer beeinträchtigt sowie Radfahrer und Fußgänger behindert. Nach dem Straßengesetz sind Plakatierungen erlaubnispflichtig, d. h. Plakate nur dann aufgestellt werden dürfen, wenn hierfür eine schriftliche Erlaubnis vom Ordnungsamt eingeholt wurde. 

Mit der Erlaubnis erhält der Veranstalter Plaketten, die auf den Plakaten angebracht werden müssen. Dadurch ist erkennbar, daß diese Plakate von der Stadtverwaltung genehmigt wurden.
 
Werden nicht genehmigte Plakate festgestellt, so werden diese auf Kosten des Veranstalters entfernt. Dieses Verfahren hat sich schon in vielen anderen Städten als wirksames Mittel gegen wildes Plakatieren bewährt. Unabhängig von der Entfernung der unerlaubten Plakate wird in derartigen Fällen Anzeige wegen Verstoßes gegen das Straßengesetz erstattet. Das Sachgebiet Öffentliche Ordnung bittet alle Veranstalter, diese Regelungen zu beachten.
Selbstverständlich ist das Anbringen von Plakaten an den Fensterinnenseiten von Ladengeschäften mit dem Einverständnis des Inhabers möglich.
 
Wir weisen weiter auf die zahlreichen, kommerziellen Publikationsmöglichkeiten hin.

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