Plakatierung
In letzter Zeit wurde das Stadtbild zunehmend dadurch gestört, dass intensiv Plakate aufgestellt und aufgehängt wurden. Teilweise wurden durch derartige Plakate die Sichtverhältnisse für den Autofahrer beeinträchtigt sowie Radfahrer und Fußgänger behindert. Nach dem Straßengesetz sind Plakatierungen erlaubnispflichtig, d. h. Plakate nur dann aufgestellt werden dürfen, wenn hierfür eine schriftliche Erlaubnis vom Ordnungsamt eingeholt wurde.
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Neues Rathaus
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