Friedhofsverwaltung

Auf den 15 Bad Mergentheimer Friedhöfen stehen Reihen- und Wahlgräber für Erd- und Urnenbeisetzung zur Verfügung. Bei der Friedhofsverwaltung können Sie sich über sämtliche Angelegenheiten, die unsere Friedhöfe betreffen, beraten lassen; insbesondere beraten wir Sie über die Erteilung bzw. Verlängerung von Grabnutzungsrechten und die Festlegung von Bestattungsterminen. In den Stadtteilen können Sie sich an Ihren Ortsvorsteher wenden.

Reihengrab:
Für die Erdbestattung und in manchen Friedhöfen auch für die Urnenbeisetzung. Das Reihengrab wird auf die Dauer von 25 Jahren überlassen. Im Reihengrab ist nur eine Bestattung möglich. Das Reihengrab ist nach 25 Jahren zu räumen; es kann nicht verlängert werden.
 
Familiengrab (auch Wahlgrab):
Für die Erdbestattung und für die Urnenbeisetzung. Das Familiengrab wird auf die Dauer von 30 Jahren überlassen. Im Familiengrab sind mehrere Bestattungen möglich. Das Nutzungsrecht an einem Familiengrab kann immer wieder verlängert werden.
 
Urnenwahlgrab:
Im Urnenwahlgrab können bis zu vier Urnen bestattet werden. Das Nutzungsrecht kann verlängert werden; erstmalig wird ein Nutzungsrecht von 30 Jahren erworben.
 
Urnenhain:
Hier handelt es sich um einen anonymen Bestattungsplatz auf dem Neuen Friedhof in der Au. Der Bestattungsplatz ist als Rasenfläche angelegt, Grabsteine und –kreuze dürfen hier nicht aufgestellt werden. Die Fläche wird von der Stadt gepflegt.
 
Friedhöfe in Bad Mergentheim (Kernstadt):
  • Alter Friedhof Bad Mergentheim: Kaiserstraße 5, Parkmöglichkeit Alemannenweg
  • Neuer Friedhof Bad Mergentheim (Friedhof in der Au): Milchlingstraße 51

Ihr Ansprechpartner


Zuständiges Amt