„Sondergebiet Wildpark“, Bad Mergentheim


Der Gemeinderat der Stadt Bad Mergentheim hat am 20.05.2021 in öffentlicher Sitzung einen erneuten Entwurfsbeschluss gefasst. Zusätzlich wurde beschlossen, den bereits vom 22.12.2020 bis 05.02.2021 ausgelegten Bebauungsplanentwurf „Sondergebiet Wildpark“, Bad Mergentheim zu ändern und gem. § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) erneut öffentlich auszulegen.

Die Änderungen betreffen folgende Punkte:

  • Erhöhung des Grenzabstandes der Waldausgleichsfläche im nördlichen Bereich von 3,00 m auf 10,00 m. Die notwendige Waldausgleichsfläche soll durch zeichnerische Festsetzung im Sondergebiet 8 ausgeglichen werden.

    Zusätzliche Erhöhung des Grenzabstandes der eingezeichneten Laubbäume auf einen Mindestabstand von 12,00 m zum nördlich angrenzenden, landwirtschaftlichen Grundstück, Flst. Nr. 3178.

  • Konkretisierung der textlichen Festsetzung unter Ziff. 3.13 zur Verwendung von Auffüllmaterial der Erdwallanlagen sowie entsprechende Ergänzung in der Begrün­dung unter Ziff. 4.7.

  • Ergänzung der zeichnerischen Festsetzung unter Ziff. 1.17 um weitere Hinweise zur Freileitungstrasse (Leitungsrecht A).

  • Im zeichnerischen Teil wurden in der querenden 110-kV-Freileitung (Leitungsrecht A) die Maststandorte zur Klarstellung übernommen.

  • Ergänzung der Vorgaben zur Freileitungstrasse (Leitungsrecht A) in der Begründung unter Ziff. 4.10 „Flächen für Leitungsrechte“.

  • Ergänzung der Hinweise zum Heilquellenschutzgebiet und Wasserschutzgebiet Neunkirchen unter Ziff. 5.13 der textlichen Festsetzungen.

  • Die Begrifflichkeiten „Schuttriegel“ und „Schuttlager“ wurden durch „Steinriegel“ und „Steinlager“ ersetzt.

  • Änderung der Flst. Nr. für die Anlage von 3 Feldlerchenfenstern in den textlichen Festsetzungen unter Ziff. 3.26 und Begründung unter Ziff. 4.8.

 
Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 48,7 ha und liegt am Katzenberg etwa 2 km südöstlich des Kernstadtgebietes Bad Mergentheim an der B 290.

Durch den Bebauungsplan werden folgende Grundstücke überplant:

Vollständig einbezogen: Flurstück Nr. 4145, 4137/1, 4133, 4144.

Teilweise einbezogen: Flurstück Nr. 4137.

Maßgebend ist im Einzelnen der Bebauungsplanentwurf des Ingenieurbüros Fleckenstein – Landschaftsplanung / Stadtplanung, Lohr am Main im Maßstab 1:1.000 vom 23.09.2019 / 24.09.2020 / 28.10.2020 / 07.04.2021.

Es gilt die Begründung mit integriertem Umweltbericht vom 23.09.2019 / 24.09.2020 / 28.10.2020 / 07.04.2021.

Kurzfassung der Begründung

Der Bebauungsplan wird als Sonstiges Sondergebiet gem. § 11 BauNVO ausgewiesen. Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Wildpark“, Bad Mergentheim sollten zum Einen die Bestandseinrichtungen des Wildparkes planungsrechtlich gefasst und abgesichert werden. Zum Anderen gilt eine städtebaulich wie landschaftsplanerische verträgliche Erweiterung der Anlage unter besonderer Berücksichtigung betrieblicher Anforderungen der Wildparkbetreiber und –eigentümer zu ermöglichen.