„Sondergebiet MediSpa“, Bad Mergentheim


Der Gemeinderat der Stadt Bad Mergentheim hat am 16.12.2021 in öffentlicher Sitzung gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Sondergebiet MediSpa“, Bad Mergentheim, aufzustellen. In seiner Sitzung am 29.02.2024 hat der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplanvorentwurf gebilligt und die Art der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB festgelegt.

Das Plangebiet umfasst das Flst. Nr. 787 (Gemarkung Mergentheim) mit einer Gesamt­fläche von ca. 1,39 ha und befindet sich im Nordosten der Stadt Bad Mergentheim, unmittelbar nördlich des Kurparks.

Maßgebend ist im Einzelnen der Bebauungsplanvorentwurf des Planungsbüros arc.grün landschaftsarchitekten.stadtplaner.gmbh, Kitzingen im Maßstab 1:1000 vom 05.02.2024.

Der Beschluss des Gemeinderats wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekanntgemacht.

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird gemäß § 2 Abs. 4 BauGB eine Umwelt­prüfung durchgeführt und das Ergebnis in einem Umweltbericht dokumentiert.

Kurzbezeichnung der Allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans werden die planungsrechtlichen Voraussetzun­gen für die Realisierung eines Wellnesshotels mit integrierter Medical Spa-Abteilung und Parkdecks in räumlicher Zuordnung zum Kurpark und zur Solymar-Therme geschaffen. Mit diesem Projekt kann insbesondere der Bedarf an besonderen Unterkunftsformen sowie Wellness- und Gesundheitsangeboten gedeckt werden. Der Planbereich soll als Sonstiges Sondergebiet i.S. von § 11 Baunutzungsverordnung (BauNVO) ausgewiesen werden.