„Dorfstraße“, Bad Mergentheim – Wachbach


Der Gemeinderat der Stadt Bad Mergentheim hat am 28.07.2022 in öffentlicher Sitzung gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Dorfstraße“, Bad Mergentheim – Wachbach aufzustellen und die Art der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB festgelegt.

Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 1,50 ha und liegt im Norden von Wachbach.

Durch den Bebauungsplan werden folgende Grundstücke überplant:

Vollständig einbezogen: Flurstück Nr. 4515, 4516 (Weg), 4518 (Straße), Gemarkung Wachbach.

Teilweise einbezogen: Flurstück Nr. 212/9 (Weg), Gemarkung Wachbach.

Maßgebend ist im Einzelnen der Bebauungsplanvorentwurf des Architekturbüros, Architektur + Städtebau Friederich, Bad Mergentheim im Maßstab 1:500 vom 13.11.2023.

Kurzbezeichnung der Allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung

Mit der Umsetzung des Bebauungsplanes „Dorfstraße“, Bad Mergentheim – Wachbach soll der aktuelle Bedarf nach Wohnnutzungen kombiniert mit Dienstleistungen und nicht störendem Gewerbe im Stadtteil Wachbach gedeckt werden. Der Planbereich soll als Urbanes Gebiet (MU) gemäß § 6a Baunutzungsverordnung (BauNVO) ausgewiesen werden.